Frank Miener

Referent Kampfrichterwesen

 

Kontakt: kampfrichter [at] bkv-karate.de

Kampfrichter im BKV:

Die Liste wird demnächst überarbeitet veröffentlicht.

Mindestvoraussetzungen zur Erteilung einer LKR-Lizenz:

Erster Dan. Besuch von zwei KR-Lehrgängen. Zwei Einsätze als KR bei Karateturnieren. Aktive Teilnahme als Wettkämpfer(in) an einer LM bzw. DM. Bestandene Prüfung im Rahmen des zweiten KR-Lehrgangs.

 

Bemerkung:

Die Einsätze als KR (keine Vereinsturniere) sollten möglichst zwischen dem Besuch der beiden KR-Lehrgänge erfolgen. Die entsprechenden Nachweise sind vom KR-Anwärter zu erbringen.

Die KR-Lehrgänge müssen innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren absolviert werden.

Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer LKR-Lizenz!

 

Mindestvoraussetzungen zur Verlängerung einer LKR-Lizenz:

1. Ein Einsatz als LKR bei einem Karateturnier auf Landesebene oder einem anderen Landesverband pro Jahr. 2. Besuch eines Kampfrichterlehrganges pro Jahr.

 

Bemerkung:

Die Lizenz ist drei Jahre gültig; i.d.R. vom 1.Januar eines Jahres, bis zum 31.Dezember des übernächsten Jahres. Die entsprechenden Nachweise sind vom LKR zu erbringen.

Lehrgänge können und müssen ggf. auch in anderen Landesverbänden absolviert werden.